Satzung: 17.11.2018 00:00 aktualisiert 28.11.2018 10:32 Kategorie: Gebühren, Satzung, Verwaltung
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Beschluss: 2764/17 Bekanntmachung: 16.11.2018